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   OLG Hamm, 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12   

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https://dejure.org/2013,1429
OLG Hamm, 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 (https://dejure.org/2013,1429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 (https://dejure.org/2013,1429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 (https://dejure.org/2013,1429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 4 Abs. 2
    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 22 StVK 425/12
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18

    Vorrangigkeit der Inanspruchnahme des Störers

    Eine Vollzugsbehörde überschreitet die Grenzen ihres im Rahmen des § 115 Abs. 5 StVollzG-Bund eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Ermessen, wenn sie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (hier: die Versagung der Teilnahme an einer Außensportgruppe auf Grundlage des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVollzG NRW aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt) gegen den Nichtstörer richtet, obwohl eine ebenso erfolgversprechende Maßnahme gegen den Störer gleichfalls in Betracht gekommen wäre oder sogar nahegelegen hätte (Fortführung von Senat, Beschluss von 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 -, juris).

    Mit Beschluss von 10. Januar 2013 (Az.: III-1 Vollz (Ws) 695/12 - veröffentlicht bei juris) hat der Senat auf Grundlage des damals in Geltung befindlichen § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG-Bund, der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (1) die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung und (2) die Unerlässlichkeit der Beschränkung vorsah, betreffend gegen Nichtstörer gerichtete Maßnahmen Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 344/19

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der

    Die Vollzugsbehörde überschreitet die Grenzen ihres gerichtlich überprüfbaren Ermessens, wenn sie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (hier: eine Trennungsanordnung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 StVollzG NRW) gegen den Nichtstörer richtet, obwohl - nach derzeitigem Stand - eine (ebenso) erfolgversprechende Maßnahme gegen den bzw. die Störer gleichfalls in Betracht gekommen wäre oder sogar nahegelegen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 08.01.2019 - III-1 Vollz(Ws) 516/18 - Beschluss von 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 -, jew. zit. n. juris).

    Insoweit hat der Senat mit Beschluss von 10. Januar 2013 (Az.: III-1 Vollz (Ws) 695/12 - veröffentlicht bei juris) auf Grundlage des damals in Geltung befindlichen § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG, der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (1) die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung und (2) die Unerlässlichkeit der Beschränkung vorsah, betreffend gegen Nichtstörer gerichtete Maßnahmen Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    Gleichsam ist zu beachten, dass Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen dürfen (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 - BeckRS 2011, 4500; sowie zu § 4 StVollzG OLG Hamm, Beschl. vom 10. Januar 2013 - 1Vollz (Ws) 695/12 - BeckRS 2013, 3829).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Gleichsam ist zu beachten, dass Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen dürfen (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 - BeckRS 2011, 4500; sowie zu § 4 StVollzG OLG Hamm, Beschl. vom 10. Januar 2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12 - BeckRS 2013, 3829).
  • OLG Hamm, 16.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 198/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen aus dem Wohngruppenvollzug

    Mit Beschluss von 10. Januar 2013 (Az.: III-1 Vollz (Ws) 695/12 - veröffentlicht bei juris) hat der Senat auf Grundlage des damals in Geltung befindlichen § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG, der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (1) die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung und (2) die Unerlässlichkeit der Beschränkung vorsah, betreffend gegen Nichtstörer gerichtete Maßnahmen Folgendes ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und

    Mit Beschluss von 10. Januar 2013 (Az.: III-1 Vollz (Ws) 695/12 - veröffentlicht bei juris) hat der Senat auf Grundlage des damals in Geltung befindlichen § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG, der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (1) die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung und (2) die Unerlässlichkeit der Beschränkung vorsah, betreffend gegen Nichtstörer gerichtete Maßnahmen Folgendes ausgeführt:.
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